by Sebastian Dec 20,2024
EU-Gerichtshof regelt: Heruntergeladene Spiele können legal weiterverkauft werden
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Verbraucher zuvor gekaufte und heruntergeladene Spiele und Software legal weiterverkaufen können, auch wenn eine Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) besteht. Erfahren Sie mehr über die Details.
Der EU-Gerichtshof hat angekündigt, dass Verbraucher herunterladbare Spiele und Software, die sie zuvor gekauft und gespielt haben, legal weiterverkaufen können. Die Entscheidung geht auf einen Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht zwischen dem Software-Distributor UsedSoft und dem Entwickler Oracle zurück.
Der vom Gericht aufgestellte Grundsatz ist die Erschöpfung der Verbreitungsrechte (Urheberrechtserschöpfungsgrundsatz₁). Dies bedeutet, dass die Vertriebsrechte erschöpft sind, wenn der Urheberrechtsinhaber eine Kopie verkauft und dem Kunden das Recht einräumt, diese Kopie auf unbestimmte Zeit zu nutzen und so einen Weiterverkauf zu ermöglichen.
Diese Entscheidung gilt für Verbraucher in EU-Mitgliedstaaten und gilt für Spiele, die über Plattformen wie Steam, GOG und Epic Games erhältlich sind. Der ursprüngliche Käufer hat das Recht, die Spiellizenz zu verkaufen und anderen (dem „Käufer“) zu ermöglichen, das Spiel von der Website des Herausgebers herunterzuladen.
Das Urteil lautet: „Eine Lizenzvereinbarung gibt einem Kunden das Recht, die Kopie auf unbestimmte Zeit zu nutzen, und der Rechteinhaber verkauft die Kopie an den Kunden, wodurch seine exklusiven Vertriebsrechte erschöpft sind... Daher auch dann, wenn die Lizenzvereinbarung dies verbietet Bei weiterer Übertragung kann der Rechteinhaber dem Weiterverkauf der Kopie nicht mehr widersprechen
In der Praxis könnte das etwa so aussehen: Der ursprüngliche Käufer stellt den Code für die Spiellizenz zur Verfügung und gibt den Zugriff beim Verkauf/Weiterverkauf auf. Das Fehlen eines klaren Marktes oder eines solchen Handelssystems führt jedoch zu Komplexität und es bleiben viele Fragen offen.Zum Beispiel Fragen zur Funktionsweise von Registrierungsübertragungen. Physische Kopien werden beispielsweise weiterhin unter dem Konto des ursprünglichen Eigentümers registriert.
(1) „Die Doktrin der Urheberrechtserschöpfung schränkt das allgemeine Recht der Urheberrechtsinhaber ein, die Verbreitung ihrer Werke zu kontrollieren. Sobald Kopien eines Werks mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers verkauft werden, gilt dieses Recht als „um jeden Preis“ „erschöpft“ sein – das bedeutet, dass es dem Käufer freisteht, die Kopie weiterzuverkaufen, ohne dass der Rechteinhaber das Recht hat, Einspruch zu erheben.“ (von Lexology.com)
Der Wiederverkäufer kann nach dem Weiterverkauf nicht auf das Spiel zugreifen oder es spielen
Der Gerichtshof der Europäischen Union stellte fest: „Der ursprüngliche Käufer einer materiellen oder immateriellen Kopie eines Computerprogramms, dessen Vertriebsrechte des Urheberrechtsinhabers erschöpft sind, muss die auf seinen Computer heruntergeladene Kopie beim Weiterverkauf unbrauchbar machen.“ . Wenn er es weiterhin nutzt, verletzt er das ausschließliche Recht des Urheberrechtsinhabers, sein Computerprogramm zu reproduzieren
In Bezug auf das Vervielfältigungsrecht stellte das Gericht klar, dass das ausschließliche Vertriebsrecht zwar erschöpft sei, das ausschließliche Vervielfältigungsrecht jedoch weiterhin bestehe, jedoch „vorbehaltlich der Vervielfältigung sei, die für die Nutzung durch den rechtmäßigen Käufer erforderlich sei“. Die Regeln erlauben auch die Anfertigung von Kopien, die für die Nutzung des Programms erforderlich sind, und kein Vertrag kann dies verhindern.
„In diesem Fall war die Antwort des Gerichts, dass jeder nachfolgende Käufer einer Kopie, an der die Vertriebsrechte des Urheberrechtsinhabers erschöpft sind, einen solchen rechtmäßigen Käufer darstellt. Er kann daher dem ersten Käufer eine Kopie zum Herunterladen an ihn verkaufen.“ Ein solches Herunterladen muss als eine Kopie des Computerprogramms angesehen werden, die erforderlich ist, um dem neuen Käufer die bestimmungsgemäße Nutzung des Programms zu ermöglichen.“ (Aus EU-Urheberrecht: Kommentar“ (Zweite Ausgabe von Elgars geistigem Eigentum Law Commentary Series)
Es ist erwähnenswert, dass das Gericht entschieden hat, dass Sicherungskopien nicht weiterverkauft werden dürfen. Rechtmäßigen Käufern ist der Weiterverkauf von Sicherungskopien von Computerprogrammen untersagt.
„Ein rechtmäßiger Käufer eines Computerprogramms darf eine Sicherungskopie des Programms nicht weiterverkaufen.“ Dies besagt das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) im Fall Aleksandrs Ranks & Jurijs Vasilevics v. Microsoft Corporation.
Die Bild-URLs bleiben unverändert. Der Schwerpunkt liegt auf der Neuformulierung von Sätzen und der Verwendung von Synonymen, um eine Paraphrasierung zu erreichen, ohne die Kernbedeutung zu verändern.
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