by Owen Oct 20,2025
Eine amerikanische Filmproduktionsfirma hat Klage wegen Markenrechtsverletzung gegen Sony und den Entwickler Shift Up im Zusammenhang mit dem beliebten PS5-Action-Adventure-Spiel Stellar Blade eingereicht.
Shift Up, das Studio hinter dem PS5-Hit Stellar Blade, sowie Sony sehen sich rechtlichen Schritten der in Louisiana ansässigen Filmproduktionsfirma "Stellarblade" gegenüber. Das Unternehmen reichte die Klage wegen Markenrechtsverletzung earlier diesen Monat bei einem Gericht in Louisiana ein.
Griffith Chambers Mehaffey, Eigentümer von Stellarblade, führt an, dass sein Unternehmen, das auf "Werbung, Dokumentationen, Musikvideos und Independent-Filme" spezialisiert ist, aufgrund des ähnlichen Namens des Spiels Schaden erlitten habe. Mehaffey behauptet, dass Suchergebnisse für seine Firma nun mit der Popularität des Spiels konkurrieren, was es potenziellen Kunden erschwere, seine Dienstleistungen online zu finden.
Die Klage fordert finanzielle Entschädigung, Gerichtskosten und eine gerichtliche Anordnung, die Sony und Shift Up davon abhält, den Namen "Stellar Blade" zu verwenden. Zusätzlich verlangt Mehaffey, dass sämtliches Werbematerial mit dem umstrittenen Namen zur Vernichtung übergeben wird.
Mehaffey sicherte sich die Markenrechte an "Stellarblade" im Juni 2023 und übersandte Shift Up im Folgemonat eine Unterlassungsaufforderung. Gerichtsdokumente zeigen, dass er die Domain stellarblade.com seit 2006 besitzt und sie seit 2011 für sein Filmgeschäft nutzt.
Mehaffeys Anwälte teilten IGN mit, es sei "unwahrscheinlich, dass Shift Up und Sony nicht über die bestehenden Rechte unseres Mandanten informiert waren." Bemerkenswert ist, dass Stellar Blade bei der Ankündigung im Jahr 2019 ursprünglich den Arbeitstitel "Project Eve" trug, bevor es 2022 umbenannt wurde. Shift Up meldete seine Marke im Januar 2023 an, mehrere Monate vor Mehaffeys Anmeldung im Juni.
"Unser Mandant hat sein Geschäft seit fast 15 Jahren unter dem Namen STELLARBLADE aufgebaut", erklärte Mehaffeys Anwalt. "Während wir fairen Wettbewerb unterstützen, können wir nicht zulassen, dass Großkonzerne die etablierten Rechte kleiner Unternehmen überschatten. Die Marketingdominanz der Beklagten hat die Online-Präsenz unseres Mandanten praktisch begraben." Die Klageschrift hebt auch visuelle Ähnlichkeiten zwischen beiden Logos hervor.
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass Markenschutz rückwirkend geltend gemacht werden kann und nicht auf die Anmeldedaten beschränkt ist.
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